Bootshaus- und Geländeordnung (Stand 19.08.23)
Das Bootshaus sowie seine Einrichtungen sind Eigentum aller Mitglieder des Hersfelder Kanu-Clubs und von allen Benutzern pfleglich zu behandeln. Zur Benutzung und Erhaltung des Bootshauses sowie seiner Einrichtungen und des Geländes gelten nachstehende Bestimmungen, die für alle Benutzer bindend sind:
01. Die Benutzung der zweckgebundenen Einrichtungen des Kanu-Clubs ist nur Mitgliedern
gestattet, die auch für mitgebrachte Gäste verantwortlich sind.
02. Die Weitergabe des Bootshausschlüssels an Gäste ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf
Antrag die Weitergabe genehmigen.
03. Die Vereinsboote sind im Belegungsplan mit der Farbe Blau gekennzeichnet. Diese sollen und können von allen
Vereinsmitgliedern benutzt werden.
Das Entnehmen von fremden Booten und Bootszubehör ist verboten.
Werden Vereinsboote länger als einen Tag benötigt, ist dies vorher mit dem Bootshauswart zu klären.
Boote sind immer außen und innen zu reinigen. Boote und Zubehör dürfen nicht im nassen Zustand ins Bootshaus
gebracht werden. Spritzdecken und Schwimmwesten sind zum Trocknen aufzuhängen. Kunststoffboote sind kieloben zu lagern. Vereinspaddel werden an der hinteren Eingangstür abgestellt - Doppelpaddel links und Stechpaddel rechts.
Defekte an Booten und Zubehör sind unverzüglich dem Bootshauswart zu melden.
04. Reinigungsgeräte, Wassereimer und dergleichen sind nach ihrer Benutzung wieder auf die für sie bestimmte Stelle zu bringen.
05. Das eigenmächtige Aufstellen von Spinden und Kisten oder ähnlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Ebenso ist das Lagern von privaten Gegenständen, wie Stühle, Liegen, etc. nicht gestattet.
06. Fahrräder dürfen nicht zwischen die Bootsgestelle, sondern nur auf den für sie vorgesehenen Plätzen abgestellt
werden.
07. Die Ankleideräume, der Aufenthaltsraum und die Toilettenanlage sind pfleglich zu behandeln. Die Grünanlage ist sauber zu halten. Feuer und Rauchen sind im Haus, auf den Pritschen und auf der Veranda streng verboten!
Zigarettenkippen sind an der Feuerstelle zu entsorgen. Ausgebrannte Kohlen sind ausschließlich auf der Feuerstelle zu entsorgen.
08. Die Pflege des Bootshauses und des Bootshausgeländes sowie die Reinigung der Aufenthaltsräume und der
Umkleideräume obliegt allen Angehörigen des Kanu-Clubs. Sie sind nach Anweisung des Bootshauswartes
in Ordnung zu halten.
09. Hunde sind anzuleinen.
10. Die Lagerung von Benzin oder ähnlichen leicht brennbaren oder explosiven Stoffen ist streng verboten.
11. Grobe Verunreinigungen, fahrlässige oder böswillige Beschädigungen müssen voll ersetzt werden und können den
Ausschluss aus den Verein zur Folge haben.
12. Private Feiern von Mitgliedern im Kanu-Club sind nur nach Anmeldung beim Bootshauswart oder dem
1. Vorsitzenden möglich. Die Kosten von derzeit 25€ sind vorher auf das Konto des Vereins zu überweisen. Die Gästezahl ist auf 20 Personen beschränkt. Die Säuberung des Bootshauses und des Geländes muss bis spätestens 11 Uhr des Folgetages erledigt sein. Getränke- und Essensspenden sind unerwünscht. Müll ist privat zu entsorgen. Der Aufenthaltsraum ist feucht zu wischen.
Die Nutzung des Bootshauses und des Geländes durch seine Mitglieder bleibt davon unberührt.
13. Beim Verlassen des Geländes sind die Fahnen einzuholen, evtl. Feuer zu löschen , der Strom über den
Hauptschalter auszuschalten, beide Eingänge abzuschließen und zu verriegeln - das Tor zweifach(!).
Die Vorhängeschlösser sind bei Entfernen der Riegel beide einzurasten, um Verlust zu vermeiden.
Grobe Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben!
gez. Der Vorstand