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Bootshaus- und Geländeordnung (Stand 19.08.23)

Das Bootshaus sowie seine Einrichtungen sind Eigentum aller Mitglieder des Hersfelder Kanu-Clubs und von allen Benutzern pfleglich zu behandeln. Zur Benutzung und Erhaltung des Bootshauses sowie seiner Einrichtungen und des Geländes gelten nachstehende Bestimmungen, die für alle Benutzer bindend sind:

 

 

 

01.  Die Benutzung der zweckgebundenen Einrichtungen des Kanu-Clubs ist nur Mitgliedern

       gestattet, die auch für mitgebrachte Gäste verantwortlich sind.

02.  Die Weitergabe des Bootshausschlüssels an Gäste ist nicht gestattet. In  Ausnahmefällen kann der Vorstand auf  

       Antrag die Weitergabe genehmigen.

03. Die Vereinsboote sind im Belegungsplan mit der Farbe Blau gekennzeichnet. Diese sollen und können von allen

      Vereinsmitgliedern benutzt werden.

      Das Entnehmen von fremden Booten und Bootszubehör ist verboten.

      Werden Vereinsboote länger als einen Tag benötigt, ist dies vorher mit dem  Bootshauswart zu klären.

      Boote sind immer außen und innen zu reinigen. Boote und Zubehör dürfen nicht im nassen Zustand ins Bootshaus

      gebracht werden. Spritzdecken und Schwimmwesten sind zum Trocknen aufzuhängen. Kunststoffboote sind       kieloben zu lagern. Vereinspaddel werden an der hinteren Eingangstür abgestellt - Doppelpaddel links und       Stechpaddel rechts.

      Defekte an Booten und Zubehör sind unverzüglich dem Bootshauswart zu melden.

 04. Reinigungsgeräte, Wassereimer und dergleichen sind nach ihrer Benutzung wieder auf die für sie bestimmte Stelle       zu bringen.

05. Das eigenmächtige Aufstellen von Spinden und Kisten oder ähnlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Ebenso ist        das Lagern von privaten Gegenständen, wie Stühle, Liegen, etc. nicht gestattet.

06. Fahrräder dürfen nicht zwischen die Bootsgestelle, sondern nur auf den für sie vorgesehenen Plätzen abgestellt

      werden.

07. Die Ankleideräume, der Aufenthaltsraum und die Toilettenanlage sind pfleglich zu behandeln. Die Grünanlage ist       sauber zu halten. Feuer und Rauchen sind im Haus, auf den Pritschen und auf der Veranda streng verboten! 

      Zigarettenkippen sind an der Feuerstelle zu entsorgen. Ausgebrannte Kohlen sind ausschließlich auf der Feuerstelle       zu entsorgen.

08. Die Pflege des Bootshauses und des Bootshausgeländes sowie die Reinigung der Aufenthaltsräume und der

      Umkleideräume obliegt allen Angehörigen des Kanu-Clubs. Sie sind nach Anweisung des Bootshauswartes 

      in Ordnung zu halten.

09. Hunde sind anzuleinen.

10. Die Lagerung von Benzin oder ähnlichen leicht brennbaren oder explosiven Stoffen ist streng verboten.

11. Grobe Verunreinigungen, fahrlässige oder böswillige Beschädigungen müssen voll ersetzt werden und können den

      Ausschluss  aus den Verein zur Folge haben.

12. Private Feiern von Mitgliedern im Kanu-Club sind nur nach Anmeldung beim Bootshauswart oder dem

      1. Vorsitzenden möglich. Die Kosten von derzeit 25€ sind vorher auf das Konto des Vereins zu überweisen. Die             Gästezahl ist auf 20 Personen beschränkt. Die Säuberung des Bootshauses und des Geländes muss bis spätestens       11 Uhr des Folgetages erledigt sein. Getränke- und Essensspenden sind unerwünscht. Müll ist privat zu entsorgen.        Der Aufenthaltsraum ist feucht zu wischen.

      Die Nutzung des Bootshauses und des Geländes durch seine Mitglieder bleibt davon unberührt.

13. Beim Verlassen des Geländes sind die Fahnen einzuholen, evtl. Feuer zu löschen , der Strom über den  

      Hauptschalter auszuschalten, beide Eingänge abzuschließen und zu verriegeln - das Tor zweifach(!).

      Die Vorhängeschlösser sind bei Entfernen der Riegel beide einzurasten, um Verlust zu vermeiden.  

 

      Grobe Zuwiderhandlungen können den Ausschluss  aus dem Verein zur Folge haben!

 

gez. Der Vorstand

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